Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen in nationales Recht wurde am 09.03.2017 vom Bundestag angenommenen
Ziel der von der EU beschlossenen Berichtspflicht ist es, ein verantwortungsbewussteres und nachhaltigeres Handeln von kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Banken und Versicherungen zu fördern. Dazu soll durch die Veröffentlichung nichtfinanzieller Daten gilt die Transparenz über ökologische und soziale Auswirkungen der Geschäftstätigkeit gegenüber Kapitalmarkt, Politik, Kunden und Endverbraucher gestärkt werden. Die Richtlinie ist jetzt in nationales Recht umgesetzt worden und betrifft erstmalig das Geschäftsjahr 2017. Betroffen hiervon sind kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzdienstleister und Versicherungen. Eine Kapitalgesellschaft (AG, SE, KG oder GmbH & Co KG) ist dann kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes (etwa eine Börse) durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat. Die erste Größenschwelle liegt bei 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt. Die zweite Schwelle bei einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von über 40 Millionen Euro.
Diese Unternehmen sollen zukünftig zu ihren Leistungen hinsichtlich Umwelt, Gesellschaft, Mitarbeitern, Menschenrechten, Korruptionsbekämpfung und Vielfalt in Führungsgremien ausführlicher berichten. Dafür wird ihnen kein spezielles Rahmenwerk vorgeschrieben, sondern sie können sich auf Schlüsselindikatoren konzentrieren, die sie für relevant und materiell wichtig halten. Sie sollen dazu im Geschäftsbericht informieren; ein ergänzender CSR-Bericht ist erlaubt. Zu den Rahmenwerken, die die Unternehmen nutzen können, zählen der UN Global Compact, die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, die ISO-Norm 26000, die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) sowie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK).
Kleine und mittelständische Unternehmen sind zwar laut dieser Definition nicht unmittelbar betroffen. Da aber viele als Zulieferer für Großunternehmen tätig sind, ist davon auszugehen, dass diese relevante Informationen in Rahmen ihres Lieferkettenmanagements erwarten.
Gerade die ISO 26000 bietet eine gute Grundlage, um bereits vorhandene und neue Ansätze im Bereich Nachhaltigkeit strategisch zu gestalten. Anhand von 7 Kernthemen: Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Umwelt, Faire Betriebs- und Geschäftspraktiken, Konsumentenanliegen und Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft ist eine Bearbeitung möglich.
Beispiele für CSR – Strategien und – Berichte finden sich unter http://www.ranking-nachhaltigkeitsberichte.de.
- Christian Gollmer